Bemerkungen: Im Abschnitt „4. Sonstiges“ in den „Hinweisen zur Anwendung des STLK“, S. 119, ist der Klammervermerk (4) zu ergänzen:
(4) Einsatzkriterien für Beschicker bei zusammenhängenden Flächen > 6.000 m²:
• Die örtlichen Randbedingungen sind zu beachten, wie z. B. Baufeldbreiten, -längen und Kurvenradien. Mindestbreite je Einbaubahn 3,0 m (ohne Arbeitsraumbreite).
• Nur in Ausnahmefällen bei Mittelstreifenüberfahrten oder Nebenflächen wie z. B. Parkplätzen oder Nothaltebuchten.
Ausgabe: (10. Auflage, Ausgabe 09/2019, Korrekturfassung Juli 2023)